Einreisebestimmungen für Hunde nach Kroatien

Hunde müssen an der Grenze offiziell angemeldet werden. Ein aktuelles Gesundheitszeugnis sollte unbedingt mitgeführt werden. Generell muss Folgendes beachtet werden: Der Hund muss gesund sein. Er darf keine ansteckenden, meldepflichtigen Krankheiten haben. Er darf nicht aus einem Land stammen, in dem sich ansteckende Krankheiten verbreiten.

Bei Hunden wird ein internationaler Veterinärausweis (Impfpass) mit dem Beleg einer Tollwutimpfung verlangt. Nach einer Erstimpfung muss beachtet werden, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegen darf. Jede Wiederholungsimpfung darf nur innerhalb des Jahres vor der Einreise erfolgt sein. Hunde müssen mit einer eintätowierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Veterinärausweis nachgewiesen werden. Eine inzwischen häufiger praktizierte Alternative ist die Implantation eines Mikrochips mit den entsprechenden Daten.

An die Stelle des Impfpasses kann auch der EU-Haustierausweis treten. Es gibt kein Verbot für die Einreise mit Hunderassen nach Kroatien, die regional als gefährlich eingestuft werden, wie Terrier, Bulldogge, Pitbull oder vergleichbare Rassen.

 

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Hund am Strand, Bru-nO, Pixabay